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Kindesunterhalt - Grundlagen 2. Teil

26. Mai 2010
 

Liebe Mamis,

für heute habe ich versprochen, Ihnen etwas zu der Ermittlung des Kindesunterhalts für minderjährige Kinder zu sagen.

Für die Bestimmung der Höhe, wird zunächst der Bedarf des Kindes ermittelt. Dieser bestimmt sich nach dessen Lebensstellung. Minderjährige Kinder haben noch keine eigene Lebensstellung, sondern leiten diese von der Stellung der Eltern ab. Da wir den Fall betrachten, dass ein Elternteil nicht im Haushalt des Kindes lebt, bestimmt sich der Bedarf des Kindes also nach den Einkommensverhältnissen des außerhalb des Haushalts lebenden Elternteils.

Ausschlaggebend ist das unterhaltsrelevante (auch unterhaltsbereinigte) Nettoeinkommen.

Wenn also das Kind bei der Mutter lebt, muss ermittelt werden, was der Vater verdient. Wenn das Kind bei dem Vater lebt, muss umgekehrt ermittelt werden, was die Mutter verdient. Der jeweils betreuende Elternteil kann nur in seltenen Ausnahmefällen für Zahlungen des regulären Unterhalts heran gezogen werden.

Bei der Ermittlung des Einkommens sind alle Einkünfte relevant, also auch solche aus Mieten und Pachten oder beispielsweise aus Zinseinnahmen, Dividenden etc..

Da nur das unterhaltsbereinigte Nettoeinkommen heran gezogen werden kann, sind von den Einkünften die Steuern und die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten abzuziehen. Nicht alle Verbindlichkeiten sind bei der Ermittlung von Kindesunterhalt relevant. Einige besonders häufige Einzelfälle erläutere ich zu einem späteren Zeitpunkt.

In der nächsten Woche beschäftige ich mich mit der Düsseldorfer Tabelle und ihrer Handhabung.

Lassen Sie es sich gut gehen.

Samantha Klemm

Rechtsanwältin aus Wiesbaden


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