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Kindesunterhalt - Die Düsseldorfer Tabelle

08. Juli 2010
 

Liebe Mamis,

in meinem heutigen Beitrag will ich Ihnen die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle näher bringen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist zum einen in Einkommensstufen (links) und zum anderen in Alterstufen (oben) aufgegliedert. Die erste Einkommensstufe bildet den Regelunterhalt und wird mit 100% angegeben. Die 10. Einkommensstufe schließt die Düsseldorfer Tabelle ab. Ein Bedarf, der über diese zehnte Stufe hinaus geht, muss im einzelnen dargelegt werden.

Die Höhe des Tabellenbetrages wird im Weiteren durch das Alter des Kindes bestimmt. Verfügt der Unterhaltsverpflichtete über ein unterhaltsbereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 2.100,00 € und ist das Kind 8 Jahre alt, so ergibt sich z.B. ein Tabellenbetrag von 401,00 €.

Die Düsseldorfer Tabelle geht seit dem 01.01.2010 von insgesamt zwei unterhaltsberechtigten Personen aus. Sobald mehr oder weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, wird in den Einkommensstufen hoch oder herunter zu stufen sein.

Erhält der betreuende Elternteil (Normalfall) das Kindergeld, so ist von dem Tabellenbetrag bei minderjährigen Kindern immer das hälftige Kindergeld abzuziehen.

Der kommende Beitrag wird sich mit den Pflichten des Unterhaltsverpflichteten beschäftigen.

Lassen Sie es sich gut gehen.

Samantha Klemm - Rechtsanwältin aus Wiesbaden

 


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