Liebe Mamis,
im heutigen Beitrag darf ich kurz die allgemeinen Voraussetzungen eines Elterngeldbezuges erläutern.
Wie der Name schon sagt, ist die erste Voraussetzung, dass der Beantragende grundsätzlich Elternteil sein muss. Hierunter fallen auch Adoptiveltern. Und da Grundsätze immer auch Ausnahmen kennen, können in besonders gelagerten Fällen auch Verwandte bis zum dritten Grad (z.B. Urgroßeltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Geschwister) Elterngeld erhalten.
Das Elterngeld können neben den klassischen Arbeitnehmern auch Beamtinnen / Beamte, selbstständig Tätige und erwerbslose Elternteile beziehen. Ebenso Studierende und Elternteile in Ausbildung.
Darüber hinaus setzt der Anspruch voraus, dass die Eltern:
- das Kind / die Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
- keinesfalls mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
- mit dem Kind / den Kindern in einem Haushalt leben sowie
- einen Wohnsitz oder aber den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Der nächste Beitrag wird Ihnen die Antragstellung erläutern.
Lassen Sie es sich gut gehen.
Samantha Klemm Rechtsanwältin aus Wiesbaden











Kommentare